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Hausanschluss-Inliner

Die Ausgangslage
Nach dem Gewässerschutzgesetz ist ein Liegenschaftsbesitzer verpflichtet, die entsprechende Entwässerungsanlage in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Schadhafte Entwässerungsanlagen müssen durch den Inhaber zeitgerecht saniert werden, damit sie genauso funktionieren wie öffentliche Anlagen. Undichte Abwasserkanäle und -Leitungen verschmutzen Grundwasser und Boden. Zur Gebäudeentwässerung gehört das Schmutz- und Regenwasser aus Bodeneinläufen sowie Steigleitungen im und am Gebäude.

Die Schadenbilder an Grundstücksentwässerungen sind vielfältig. Defekte und funktionelle Mängel sind teils alterungs- und verschleissbedingt, zum Teil aber auch auf unsachgemässen Einbau zurückzuführen.

Zu den gravierendsten Problemen zählen Undichtigkeiten der Leitungen: Sie ermöglichen den Austritt von Abwasser und – den Eintritt von Grundwasser – Wurzeleinwüchse und Scherbenbildung.
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